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Gepostet am
5.4.2018

DSGVO: Messenger Marketing & Chatbots datenschutzkonform einsetzen

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU gilt ab dem 25. Mai 2018 und sorgt im Online-Marketing für Verunsicherung. Auch Entwickler von Chatbots und Marketer, die Messenger Marketing nutzen, fragen sich, wie sie ihre Bots datenschutzkonform anpassen können, um alle Verordnungspunkte korrekt einzuhalten. Zu recht, denn: Unternehmen, die gegen die Verordnung verstoßen, riskieren Strafen in Höhe von bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu 4% des weltweiten Vorjahresumsatzes (der höhere Wert ist ausschlaggebend). Vorweg noch die Info, dass die neue Verordnung für alle Unternehmen gilt, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet. Wenn Nutzer mit Bots in Messenger-Apps kommunizieren fallen dabei immer personenbezogene Daten an!

Drei wesentliche Änderungen für Chatbots in Bezug auf Datenschutz

Bereits bestehende datenschutzrechtliche Anforderungen wie z.B. eine Datenschutzerklärung oder ein Double Opt-in für Abonnements bleiben weiterhin bestehen. Unternehmen, die Chatbots einsetzen, müssen keine zusätzlichen Anforderungen erfüllen, die speziell für Chatbots & Messenger Marketing gelten. Auch die Richtlinien der Plattformen, auf denen der Chatbot eingesetzt wird, sind weiterhin gültig und müssen beachtet werden.

Beim Einsatz von Chatbots sind folgende drei Punkte der DSGVO besonders zu beachten:

  • Personenbezogene Daten erheben und nutzen
    Unternehmen dürfen personenbezogene Daten nur nach expliziter Zustimmung pseudonymisiert erheben. Es dürfen nur solche Daten erhoben werden, die zur Nutzung des Chatbots benötigt werden.
  • Nutzer transparent informieren
    Unternehmen müssen Nutzer unmissverständlich darüber informieren, wie sie mit Daten umgehen und mit wem sie diese zu welchem Zweck teilen.
  • Widerruf, Übertragbarkeit und Recht auf Vergessenwerden
    Chatbot-Nutzer müssen jederzeit ihre Einwilligung widerrufen und ihre gesamten personenbezogenen Daten abfragen sowie löschen können. Dafür müssen Unternehmen entsprechende Tools zur Verfügung stellen

Im Bereich Datenschutzbestimmungen gilt Deutschland im EU-Vergleich als streng. Viele Anforderungen der DSGVO sind Erweiterungen bestehender Bestimmungen. Wenn ihr Chatbot bereits datenschutzkonform handelt, sollten Sie weniger Probleme haben Ihren Bot für die neuen Regelungen zu optimieren.  

Insbesondere größere Unternehmen werden in die Anpassungen der relevanten Unternehmensprozesse investieren müssen, um den höheren Anforderungen gerecht zu werden. Daher ist unsere klare Empfehlung rechtzeitig mit den Vorbereitungen zu beginnen.

Wenn Sie Interesse an einem eigenen datenschutzkonformen Chatbot haben können Sie hier einen Termin vereinbaren.

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Robert Weber
Chief Marketing Officer
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