BFSG tritt bald in Kraft
Der Countdown läuft. Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet zahlreiche Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Wer Websites, Apps oder digitale Services anbietet, kommt um das Thema nicht mehr herum. Die Anforderungen sind klar definiert – und die Frist läuft.
Nicht sicher, ob Ihr Unternehmen und die angebotenen Dienstleistungen unter das BFSG fallen? Machen Sie hier den Test.
Was das BFSG regelt – ein kurzer Überblick
Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen um. Es gilt für Unternehmen ab einer bestimmten Größe, die digitale Produkte oder Services für Endkunden anbieten. Ziel ist es, eine einheitliche barrierefreie Gestaltung zu gewährleisten – und damit die gleichberechtigte Teilhabe aller Nutzergruppen zu sichern.
Digitale Barrierefreiheit in der Praxis
Barrierefreiheit bedeutet unter anderem: klare Kontraste, einfache Bedienung mit der Tastatur, Vorlesbarkeit durch Screenreader und nutzerfreundliche Sprache.
Eine Dienstleistung ist dann barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar ist.
Für viele Menschen mit Einschränkungen sind diese Kriterien keine Komfortfunktionen, sondern essenzielle Zugangsvoraussetzungen. Digitale Teilhabe betrifft Millionen – und wird zunehmend ebenso als Qualitätsmerkmal wahrgenommen.

Diese Anforderungen kommen auf Unternehmen zu
Ab Sommer 2025 müssen betroffene Unternehmen nachweisen, dass ihre digitalen Angebote den Standards entsprechen. Die technischen Kriterien orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Dazu zählen:
- Bedienbarkeit ohne Maus
- ausreichende Farbkontraste
- Alt-Texte für visuelle Inhalte
- klare, einfache Sprache
Hinzu kommen Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Dokumentation und Support. Unternehmen müssen also darlegen können, wie sie Barrierefreiheit umsetzen und bei Fragen oder Problemen angemessene Hilfe bieten. Bei Verstoß drohen Abmahnungen.

Das moinAI Chat-Widget: Standardsicherheit ab Werk
Zu modernen Websites gehören heute vielfach interaktive Chat-Angebote – ob in Form von Live-Chats oder KI-basierten Chatbots. Diese erscheinen meist als sogenanntes Chat-Widget am unteren Bildschirmrand. Auch dieses Element muss barrierefrei gestaltet sein. Das moinAI Chat-Widget ist entsprechend den Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) optimiert, um allen Nutzergruppen eine gleichwertige Nutzung zu ermöglichen.
moinAI hat frühzeitig reagiert und sein Chat-Widget konsequent an den WCAG-Kriterien ausgerichtet. Das bedeutet konkret:
- Lesbarkeit: Schriftgröße, Kontrast und Struktur sind klar gestaltet.
- Tastaturbedienung: Der Chat ist komplett ohne Maus nutzbar.
- Screenreader-Kompatibilität: Inhalte werden sauber vorgelesen.
Unternehmen, die moinAI nutzen, haben im Hub (das nutzerfreundliche Backend des Chatbots) zusätzliche Werkzeuge an der Hand, um Barrierefreiheit eigenständig zu prüfen und zu verbessern:
- Bilder, Slides und Videos lassen sich mit Alt-Texten versehen. Diese beschreiben visuelle Inhalte und sorgen dafür, dass Nutzer mit Sehbehinderungen die Informationen über Screenreader erfassen können.
- Eine Kontrastprüfung checkt, ob Farbanforderungen erfüllt sind. Hohe Kontraste sind wichtig, damit Texte auch bei eingeschränktem Sehvermögen gut lesbar bleiben.
- Die Inhalte des Chatbots lassen sich in einfacher Sprache formulieren – das hilft Menschen mit kognitiven Einschränkungen, sprachlichen Barrieren oder geringer Lesekompetenz beim besseren Verständnis der Inhalte.

1. Der Chatbot-Name erscheint nun über jeder Nachricht.
2. Alt-Text für visuelle Inhalte möglich.
3. Der KI-Indikator wurde neu gestaltet.
Mehr zu den aktuellen moinAI-Updates im Bezug auf das BFSG gibt’s im Blogartikel: "Das BFSG und das neue moinAI Chat-Widget".
Fazit: Digital zugänglich denken – und handeln
Das BFSG stellt einen verbindlichen Maßstab dar, der insbesondere die barrierefreie Gestaltung interaktiver Elemente wie Chatbots und Chat-Widgets konkret einfordert. Unternehmen stehen in der Pflicht, ihre Angebote so zu entwickeln, dass sie für alle Menschen zugänglich sind. Wer rechtzeitig handelt, sichert nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern beweist auch Haltung.
moinAI unterstützt diesen Weg mit einem BFSG-konformen Chat-Widget und praxisnahen Tools zur Optimierung. Für Unternehmen bedeutet das: klare gesetzliche Konformität mit geringem Implementierungsaufwand – und ein Beitrag zu echter digitaler Teilhabe.